Steuern beim Kauf eines Hauses in Polen

Beim Kauf eines Hauses in Polen müssen Käufer mehrere Steuern zahlen:

Übertragungssteuer (PCC)

  • 2 % Übertragungssteuer auf den Marktwert oder Kaufpreis der Immobilie (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
  • Vom Käufer bezahlt
  • Ausnahmen für Erstkäufer von Eigenheimen unter bestimmten Voraussetzungen

Notargebühren

  • Etwa 1-2 % des Immobilienwertes
  • Deckt die Kosten für die notarielle Beurkundung der Kaufurkunde

MwSt

  • Bei neu gebauten Häusern werden 8 % erhoben (23 % Mehrwertsteuer, wenn die Immobilie mehr als 150 Quadratmeter groß ist)
  • Bestehende Häuser sind von der Mehrwertsteuer befreit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Kauf von Immobilien in Polen zwar Übertragungssteuern und Gebühren anfallen, die Gesamtsteuerbelastung jedoch relativ gering ist, insbesondere bei bestehenden Häusern. Dies bietet Geschäftsmöglichkeiten zur Erleichterung ausländischer Investitionen in den polnischen Immobilienmarkt, indem das günstige Steuerumfeld hervorgehoben wird.

Planen Sie beim Kauf eines bestehenden Hauses in Polen 3-4 % des Immobilienwertes für Übertragungssteuer und Notargebühren ein.

Website der Regierung zum Thema Transfer Tax (PCC): Biznes.gov.pl

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